orf.at: Zuwanderung: Karl für Arbeitserlaubnis nach Uni-Abschluss
Wissenschaftsministerin Beatrix Karl (ÖVP) fordert, dass Drittstaatsangehörige, die an einer Hochschule in Österreich einen Abschluss machen, hier künftig auch arbeiten können. Derzeit geht das nur, wenn diese unter dem Titel „Schlüsselkraft“ eine Niederlassungsbewilligung bekommen.
Das Problem dabei: Das dafür nötige Mindestgehalt (2.640 Euro brutto pro Monat) ist „de facto eine unüberwindbare Hürde“ für Berufseinsteiger, so Karl zur APA. Sie fordert daher die Schaffung einer Kategorie „Einsteigerschlüsselkraft“ mit niedrigerem Bruttolohn.
Für Karl ist es „nicht nachvollziehbar“, dass Österreich Studenten aus Drittstaaten deren Ausbildung finanziert, diese aber nach dem Studium keine Möglichkeit für einen Einstieg in den Arbeitsmarkt bekommen - „noch dazu, wo wir gut ausgebildete Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt brauchen“. Laut aktuellen Studien hätten 42 Prozent der Industrieunternehmen trotz der Krise Probleme, genügend Fachkräfte im Bereich Technik und Produktion zu finden. 54 Prozent klagen über Personalmangel im Bereich Forschung und Entwicklung.
Grüne für Punktesystem
Während sich Karl die Zuwanderungsregelung für diese Gruppe über die Einführung einer Rot-Weiß-Rot-Card vorstellen kann, sprechen sich die Grünen für ein Punktesystem aus. Nach kanadischem Vorbild sollen etwa Kriterien wie Ausbildung und Sprachfähigkeiten eines potenziellen Zuwanderers bewertet werden, erklärte der stellvertretende Klubobmann Werner Kogler am Rande einer Pressekonferenz.
Die von der Regierung geplante Rot-Weiß-Rot-Card sei bisher „nicht mehr als ein hohles Schlagwort“, kritisierte die grüne Migrationssprecherin Alev Korun in einer Aussendung.
EU ruft zur Öffnung auf
Die EU-Kommission rief Österreich unterdessen erneut zur Öffnung seiner Arbeitsmärkte für die Bürger aus zehn osteuropäischen EU-Staaten auf. In Hinblick auf die mit 30. April auslaufende Frist sagte eine Sprecherin der EU-Kommission in Brüssel, die Kommission ermuntere die EU-Staaten zu einer raschen Aufhebung der Einschränkungen. Bisherige Berichte zur Lage auf den Arbeitsmärkten im Jahr 2006 und 2008 hätten gezeigt, dass es zu „keinen ernsthaften Verzerrungen“ auf den Arbeitsmärkten gekommen sei. Dieser Befund gelte noch heute.


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