Die weibliche Genitalverstümmelung macht aus jeder Frau eine frigide Nutzvieh, deren Genitalien nur noch zum Gebären da sind. Aber genau das findet die Amerikanische Akademie für Pädiatrie in Ordnung:

Vorigen Monat hatte sich die Amerikanische Akademie für Pädiatrie (AAP) in einer Veröffentlichung über Genitalverstümmelung dafür ausgesprochen, dass der Gesetzgeber die Genitalverstümmelung legalisieren sollte, damit die Ärzte legal ein rituelles "Abzwichen der weiblichen Genitalien (sprich Klitoris entfernen) als kulturelles Kompromis bei den Moslemigranten verüben dürfen.

Die internationalen Menschenrechtsorganisationen aus Afrika, Europa und Amerika reagierten empört und forderten die AAP auf, diese Aussage Forderung zurück zu ziehen.

Die Frauenrechtverbände sagen, dass diese Legalisierung würde den Frauen viel mehr schaden als nutzen, weil sie die Menschenrechte als unwichtig abtut.

Man kann über Menschenrechte keine Kompromise eingehen.

Das "Abzwicken gilt als Genitalverstümmelung Typ IV und eine Erklärung der UN hat explizit erklärt, dass "es notwenig ist, eine allgemeine Definition der Genitalverstümmelulng zu haben, damit man Schlupflöcher meidet, die es ermöglichen würden, dass man diese Prozedur fortsetzt."

Das bedeutet, dass nach der Erklärung der UNO jede Art von "Abzwicken" bei Mädchen als Genitalverstümmelung gilt.

Die AAP muß ihre Forderung zurückziehen.

Guardian



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