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Hits: 1380 | 13.06.2010, 12:17 #1selten da
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Drucksache 17/1964
Es gibt schon Dinge über die man sich wundern muss, was soll den nun eine wissenschaftliche Arbeit über den Afghanistaneinsatz für tief greifende neue Erkenntnisse bringen?
Wenn wir uns erinnern, so hat doch eine Rot-Grüne Regierung diesen Einsatz beschlossen und unsere Soldaten in den Tod geschickt.
Um es noch einmal und immer wieder zu sagen, der Vorsitzende der aus der Friedensbewegung hervorgegangenen Partei Die Grünen, Joschka Fischer, war als Vizekanzler der erste bundesdeutsche Kriegsminister.
Aber jetzt wollen sie ihre Hände in Unschuld waschen.
17. Wahlperiode
Drucksache 17/1964
09. 06. 2010
Antrag
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Evaluierung der deutschen Beteiligung an ISAF und des deutschen und
internationalen Engagements für den Wiederaufbau Afghanistans seit 2001
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die internationale Staatengemeinschaft bemüht sich seit acht Jahren um eine
Stabilisierung Afghanistans, um sicherzustellen, dass das Land nicht wieder zum
sicheren Hafen für Al Qaida wird und um einen Wiederaufbau des Landes nach
jahrzehntelangem Bürgerkrieg zu unterstützen. Das internationale Engagement in
Afghanistan befindet sich in einer kritischen Phase mit offenem Ausgang.
Beträchtliche regionale Unterschiede sind sowohl bei der Sicherheit wie beim zivilen
Wiederaufbau unübersehbar. In weiten Teilen Afghanistans wurden die anfänglichen
Erfolge nicht hinreichend gesichert und die Sicherheitslage hat sich erneut
verschlechtert. Insbesondere der Aufbau der afghanischen Polizei kommt nur
schleppend voran. Auch beim Wiederaufbau lassen sich deutliche Unterschiede in
der Entwicklung bilanzieren. Im Aufbauprozess, etwa im Bildungsbereich, im
Gesundheitswesen oder beim Ausbau der Infrastruktur, sind zwar trotz immer noch
vorhandener Koordinierungsprobleme Fortschritte und Erfolge zu verzeichnen, doch
die bisherigen Erfolge sind im Verhältnis zu den eingesetzten Mitteln nicht
zufriedenstellend. Der Aufbau politischer Institutionen wird durch Korruption,
übertriebenen Zentralismus, Vetternwirtschaft und eine auf die Drogenökonomie
gestützte Schattenwirtschaft erheblich behindert und verläuft äußerst schleppend.
Mit den Begleitumständen der afghanischen Präsidentschaftswahlen wurde zudem
der politische Prozess zurückgeworfen.
Die internationale Staatengemeinschaft hat nicht nur den Einsatz in Afghanistan von
finanziellen, materiellen und militärischen Ressourcen über die Jahre kontinuierlich
erweitert, sondern ihr Engagement mehrfachen Veränderungen (oder Revisionen)
Wird nach Vorliegen der lektorierten Druckfassung durch diese ersetzt.
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unterzogen und die Strategie an aktuelle Entwicklungen angepasst. Trotz neuer
Konzepte und mehr Mitteln konnte ein nachhaltiger Gesamterfolg bisher nicht erzielt
werden, auch weil man sich den veränderten Bedingungen zu spät und nicht
ausreichend gestellt hat. Zudem wurde die Frage nach den Bedürfnissen der
afghanischen Bevölkerung häufig vernachlässigt. Mit der internationalen Konferenz
in London Ende Januar 2010 wurde ein grundlegender Strategiewechsel im Sinne
einer Übertragung der Verantwortung an die Afghaninnen und Afghanen und eine
deutliche Erweiterung des zivilen wie militärischen Engagements mit dem Ziel
beschlossen, den militärischen Einsatz in einigen Jahren zum Ende zu führen. Die
Verantwortung für die Sicherheit des Landes soll in einem überschaubaren Zeitraum
Zug um Zug in die Hände der afghanischen Regierung gelegt werden
Um den begonnenen Neuansatz im Vorfeld kommender Mandatsentscheidungen
fundiert beurteilen zu können, ist eine systematische Evaluierung und
Wirksamkeitsanalyse des bisherigen deutschen diplomatischen, militärischen,
entwicklungspolitischen und polizeilichen Engagements in Afghanistan unter
Beurteilung der Gesamtlage erforderlich. Eine solche umfassende Evaluierung steht
bis heute aus. Wie aussichtsreich der Ende Januar 2010 beschlossene Neuansatz
ist, muss im Lichte der Defizite und Erfahrungen der Vergangenheit geklärt und mit
Blick auf die intendierte Abzugsperspektive beurteilt werden. Angesichts der hohen
Komplexität der Problemlage, die durch die Verwicklung politischer, religiöser,
ethnischer und regionaler Konflikte, durch Korruption, Drogenhandel usw.
gekennzeichnet ist, ist eine unabhängige wissenschaftliche Untersuchung und
Evaluierung erforderlich. Die Evaluierung soll eine unabhängige Grundlage
hergeben, auf der künftige Mandatsentscheidungen beurteilt und aus der wichtige
Lehren für die Fähigkeit der internationalen Staatengemeinschaft und der Vereinten
Nationen zur multilateralen Friedenssicherung in der Zukunft zu ziehen sind.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
•
umgehend eine kontinuierlich angelegte, unabhängige, wissenschaftliche
Evaluierung des bisherigen Engagements seit 2001 und insbesondere der
Auswirkungen des begonnenen Neuansatzes zu beauftragen;
ein erstes Zwischenergebnis dem Bundestag bis Mitte Dezember 2010 als
Bericht zuzuleiten, um die Ergebnisse in die Anfang 2011 anstehende
Entscheidung über eine weitere Verlängerung des ISAF-Mandates einfließen
lassen zu können;
den Deutschen Bundestag in regelmäßigen Abständen, spätestens vierteljährlich,
über den Fortgang der Untersuchung zu unterrichten.
Die wissenschaftliche Evaluierung soll folgendes leisten:
1. Eine Bilanz des bislang Erreichten anhand quantitativer und qualitativer
Indikatoren in den Bereichen:
Wird nach Vorliegen der lektorierten Druckfassung durch diese ersetzt.
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a) Ziviler Wiederaufbau mit Schwerpunkt auf den Bereichen Gesundheit,
Bildung, Zugang zu lebensnotwendigen Ressourcen wie Wasser und Energie,
Gleichstellung der Frauen, Entwicklung der Zivilgesellschaft und Einhaltung
der Menschenrechte, wirtschaftliche Entwicklung inklusive des ländlichen
Raumes.
b) Aufbau staatlicher und politischer Institutionen auf zentraler und regionaler
Ebene (Regierung, Parlament, Verwaltung, Justiz), Einbindung traditioneller
Strukturen in Governance (Loya Jijrgas), Reintegration- und
Versöhnungsanstrengungen, Entwicklung der Sicherheit in den
unterschiedlichen Regionen des Landes, militärisches Vorgehen der
internationalen Truppen, Aufbau der afghanischen Sicherheitskräfte ANA und
ANP, Partnering mit der ANA.
2. Eine Analyse der Wirksamkeit bzw. der Defizite im Hinblick auf die zum
Einsatz gebrachten Instrumente und Verfahren in folgenden Bereichen:
a) Einsatz der Bundeswehr: Angemessenheit der Ressourcen, strategischer
Ansatz (PRT-Konzept, ZMZ), Wirkung von Einsatzbeschränkungen (caveats,
regionale Beschränkungen).
b) Ziviler Wiederaufbau: regionale Allokation der Wiederaufbaumittel, funktionale
und thematische Schwerpunkte, Abfluss von Projektmitteln,
Kompensationsfähigkeit der afghanischen Regierung und nationalen wie
internationalen Hilfsorganisationen.
c) Nationale und internationale Koordinierung und Kohärenz im zivilen und
militärischen Bereich: Abstimmung innerhalb der zuständigen Ressorts der
Bundesregierung, Koordinierung der Aktivitäten der zuständigen Ressorts vor
Ort in Afghanistan, internationale Koordinierung des zivilen Wiederaufbaus,
Rolle der Vereinten Nationen und der UNAMA, NATO-interne
Strategieentwicklung, Koordinierung des ISAF-Einsatzes.
d) Einbindung und Umgang mit den afghanischen Nachbarstaaten.
Als Ergebnis der Untersuchung soll erkennbar werden, in wie weit der
begonnene Neuansatz in Afghanistan Veränderungen in bislang defizitären
Bereichen erbracht hat und welche weiteren Anpassungen der Strategie für
erforderlich erachtet werden. Aufbauend auf eine solche Evaluierung fordert
der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, künftig quartalsweise
fortlaufend über die Zielerreichung zu berichten.
Wird nach Vorliegen der lektorierten Druckfassung durch diese ersetzt.
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III. Der Deutsche Bundestag setzt eine Kommission ein, die die wissenschaftliche
Evaluierung begleitet und politische Handlungsempfehlungen erarbeitet. Sie soll
zudem die gesellschaftliche Diskussion zum Engagement in Afghanistan
vertiefen und eine Scharnierfunktion für gesellschaftliche Gruppen wahrnehmen.
Die Zwischenergebnisse der Evaluierung werden im Rahmen einer öffentlichen
Anhörung des Deutschen Bundestages präsentiert.
Der Kommission gehören 14 Personen an. Die Fraktion der CDU/CSU benennt
fünf Mitglieder, die Fraktion der SPD drei Mitglieder, die Fraktionen FDP, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN benennen je zwei Mitglieder. Für jedes
Mitglied kann ein stellvertretendes Mitglied benannt werden.
Berlin, 8. Juni 2010
Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion
Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion
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13.06.2010, 12:24 #2
AW: Drucksache 17/1964
Um es noch einmal und immer wieder zu sagen,
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