Die islam- und islamisierungskritische Szene könnte in aller Ruhe 'cool' und fachlich- / sachlich argumentieren, so wie das z.B. Bill Warner in Scharia-Recht für Nicht-Muslime tut.

Die Argumente sind auf unserer Seite, es besteht kein Grund zur Gewaltandrohung.

Nicht nur dass man sich mit der tatsächlichen Gewaltanwendung strafbar machen würde, nein, es werden durch gewaltverharmlosende Kommentare auch noch interessierte Erst- und Neuleser, die sich einfach nur ein Bild davon machen wollen, ob an unseren Warnungen wirklich etwas dran ist, von vornherein von Blogs und Foren weggeekelt, sie finden ihre übelsten Vorurteile bestätigt und empfehlen uns vermutlich eher nicht weiter.

Diese Phänomene sind leider keine Einzelfälle.

Man könnte fast davon ausgehen, dass derartige Kommentare gezielt durch 'Behörden' unterstützt werden, um einen Hutaree-Fall der Islamisierungskritik zu provozieren, der die islam- / islamisierungskritische Szene diskreditiert und auch als Vorwand für stärkere Zensur des Internet und Einschränkungen der Meinungsfreiheit wegen 'Hate Speech' dienen kann.

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derstandard.at: Ex-FPÖ-Mitglied wegen Verhetzung zu Geldstrafe verurteilt

Spürnase: dwM

Vorarlberger hatte im Internet islamfeindliche Äußerungen gepostet - Urteil nicht rechtskräftig

Ein ehemaliger Vorarlberger FPÖ-Politiker ist am Montag am Landesgericht Feldkirch wegen Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren zu einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro verurteilt worden. Dem Mann wurden islamfeindliche Kommentare zum Verhängnis, die er im Internet gepostet hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der inzwischen aus der Partei ausgetretene Mann, der im vergangenen März noch für die Freiheitlichen bei der Vorarlberger Gemeindewahl antreten wollte, war im Internet durch Botschaften wie "Der Islam ist keine normale Religion, sondern eine degenerierte verkommene Ideologie" oder "Es gibt europaweit nur mehr die Gewaltoption. [...] Es ist den Museln jetzt sehr gut anzuraten ja still zu sein und sich nicht zu mucksen. Wie heißt es so schön. Ist die Kugel aus dem Lauf, hält sie nur der Teufel auf" aufgefallen.


Von Wahlliste gestrichen

Nach einer Sachverhaltsdarstellung durch den Grün-Nationalratsabgeordneten Harald Walser erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. Von der FPÖ wurde der Angeklagte umgehend nach Bekanntwerden der Vorwürfe von der Wahlliste zur Gemeindewahl gestrichen. Die eingeschlagene Wortwahl finde weder seine noch die Zustimmung der Fraktion, erklärte damals der zuständige Stadtparteiobmann.

In dem am Montag fortgesetzten Prozess verteidigte sich der Ex-Politiker mit dem Argument, er habe niemanden zur Ausübung von Gewalt aufgefordert. Richter Othmar Kraft hielt dem aber entgegen, dass es sich sehr wohl um Äußerungen handle, "die geeignet sind aufzureizen".

Das Gerichtsverfahren war im Mai aus formalen Gründen vertagt worden. Es ging um die Klärung der Frage, ob die zum Teil im Jahr 2008 geposteten Äußerungen bereits verjährt seien. Da die Kommentare des Mannes allerdings über lange Zeit im Internet abrufbar waren, wurde diese Frage verneint.

Der Mann wurde bei einem Strafrahmen von bis zu zwei Jahren Haft zu einer unbedingten Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Da er sich drei Tage Bedenkzeit erbat, ist das Urteil nicht rechtskräftig.(APA)

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