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  1. #1

    Egon Flaig - Essay: Djihad und Dhimmitude (Kopie vom Originaltext)

    Der alte Link funzt nicht mehr
    http://www.moritz-medien.de/75+M55418d298be.html
    aber zum Glück gibts ja die web-archive.org :)

    http://web.archive.org/web/20080517034716/http://www.moritz-medien.de/75+M55418d298be.html


    Bevor der Text ganz verloren geht...

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    18.12.06 | 22:44 Uhr
    Essay: Djihad und Dhimmitude
    Warum der Scharia-Islam gegen die Menschenrechte steht


    Sklaverei und Menschenrechte

    Die Menschenrechte sind entstanden im Kampf um die Abschaffung der Sklaverei. Das ist nicht Konsens in der Geschichtswissenschaft. Viele meiner Kollegen leiten die Menschenrechte her aus dem Kampf um Bürgerrechte (H. Bielefeld). Ich halte das für nicht zutreffend. Nur in der europäischen Kultur wurde die Sklaverei abgeschafft. Nur hier gab es einen grundsätzlichen, radikalen Abolitionismus. Nur hier konnten die Menschenrechte entstehen.


    Die fundamentale Voraussetzung der Menschenrechte ist die Gleichheit aller Menschen von Natur. Das war für den Großteil der griechischen und römischen Antike selbstverständlich; und auch einige der großen Weltreligionen beruhen darauf. Doch diese fundamentale Voraussetzung – die von Natur gegebene Gleichheit aller Menschen – reicht alleine nicht; denn sie schützt nicht vor Sklaverei. Man konnte die Sklaverei begründen durch Kriegsrecht oder durch die religiöse Min-derwertigkeit von Ungläubigen. Erst wenn man dem Menschen Rechte zuspricht, die er als Mensch hat, unveräußerliche, dann haben wir die Türe aufgetan zu den Menschenrechten.
    Die einzige Kultur der Welt, die die Sklaverei radikal und grundsätzlich abgeschafft hat, ist die westliche – also die europäisch-christliche Kultur. Im Osten des Römischen Reiches hätte eine christliche Minorität in Ostanatolien und Teilen Armeniens beinahe die Sklaverei zum Verschwinden gebracht, im 4. Jahrhundert n. Chr. . Das ist der früheste politisch aktive Abolitionismus der Weltgeschichte. Von ihm stammen eindringliche Texte. Gregor von Nysa, einer der großen christlichen Philosophen verwirft etwa 370 n. Chr. in einer Predigt die Sklaverei mit folgenden Worten:

    „Ich habe Sklaven und Aufwärterinnen gekauft“. Was sagst Du da? Du verurteilst einen Menschen zur Sklaverei, dessen Natur frei ist und autonom (autexousios). Und Du machst Gesetze gegen Gott, indem Du das Gesetz umstürzt, welches er für die Natur gemacht hat. Denjenigen, der geboren wurde, um Herr der Erde zu sein, denjenigen, der in die Herrschaft eingesetzt wurde vom Schöpfer, den unterwirfst Du unter das Joch der Sklaverei; und damit übertrittst Du und bekämpfst Du im Vollsinne das Gebot Gottes.“ (In ecclesiasten (homilia 4, 1))

    Das wunderbare an diesem Text ist, dass Gregor das Gesetz der Natur über das menschliche Gesetz stellt: Wenn die Menschen von Natur aus frei sind, dann kann kein menschliches Gesetz sie zu Sklaven machen. Genauso wird später Rousseau argumentieren. Solche Texte gibt es einige im frühen Christentum. Als Gregor das sagte, war der Kampf der Abolitionisten gegen die Sklaverei bereits verloren. Denn eine christliche Synode 340 n. Chr. verbot die Lehre des Eustathios, wonach Prediger die Sklaven zur Selbstbefreiung auffordern sollten. Also blieb nur die Hoffnung, dass irgendwann der römische Staat die Sklaverei abschaffte. Und das tat er natürlich nicht. So die Situation in Teilen des griechisch-sprachigen Ostens des Römischen Reiches. Im lateinischen Westen vertrat die Mehrheit der Kirchenväter die Auffassung, die Sklaverei sei ein unvermeidliches Übel. Aber eine Minderheit erhob immer wieder Einspruch durch das ganze Frühmittelalter, bis im Hochmittelalter der Sachsenspiegel die Sklaverei offen als nicht tolerierbare Institution bezeichnete. Der französische König Philipp der Schöne verbot 1299 auf allen Krongütern die Sklaverei, weil er sie für eine widergöttliche Institution hielt. Daraus entwickelte sich, was Jürgen Osterhammel ein dichotomisches System nennt: in den europäischen Heimatländern (mit Ausnahmen) keine Sklaverei; in den – später entstehenden – überseeischen Kolonien eine regelrechte sklavistische Produktionsweise. Aber gerade diese Dichotomie machte die Sklaverei problematisch und setzte sie permanenten Infragestellungen aus. Wir haben nichts dergleichen in anderen Kulturen.


    Aber die entscheidende Wende kam, als die Spanier Teile Amerikas eroberten und ihr Kolonialreich aufbauten. Einige Konquistadoren versklavten massenhaft Indianer, um sie als Arbeitskräfte zu gebrauchen. Viele Rechtsgelehrte, darunter auch kirchliche, hielten das für illegitim. Als sich die Debatte verschärfte, erließ Papst Paul III. 1537 eine Bulle, in welcher er jegliche Versklavung von Menschen untersagte, egal wo. Es war schwierig, dieser Bulle Geltung zu verschaffen; der spanische König reagierte scharf gegen sie. Zwar gingen die Versklavung en in Amerika zurück; aber dafür kauften die Spanier nun massenhaft Afrikaner. Sie konnten darauf hinweisen, dass sie ja diese Menschen nicht selbst versklavt hatten. Das hatten afrikanische Kriegerethnien und vor allem die moslemischen Emirate der Sahelzone besorgt. Diese versklavten Afrikaner schon seit 700 Jahren. Die Debatte entbrannte erneut; und als der Dominiker Las Casas sich wieder einmal vehement gegen die Versklavung der Indianer aussprach, formulierte er zum ersten Mal in der Geschichte der Menschheit die Idee der „Menschenrechte“. 1552 schrieb er, die Sklaverei verstoße gegen die „reglas de los derechos humanos“ (Regeln der Menschenrechte). Dieser Las Casas bereute wenig später, dass er 30 Jahre zuvor empfohlen hatte, schwarze Sklaven zu kaufen, um die Indianer zu schonen. Nun generalisierte er seine Forderung: Es war ein Verbrechen, Menschen überhaupt zu versklaven. Der Begriff der Menschenrechte ist also ein spanisches Produkt, formuliert im Abwehrkampf gegen das entstehende sklavistische System in den Kolonien, einem Kampf, der von christlichen Minderheiten getragen wurde – gegen die Kirchenhierarchien und gegen den Hauptstrom der „großen Philosophie“ in der frühen Neuzeit.


    Einen solchen Kampf gegen die Sklaverei – prinzipiell und trotz aller Rückschläge 300 Jahre lang konsequent geführt, hat es nur einmal gegeben in der Geschichte der Menschheit, nämlich in der europäischen Kultur. Ein solcher Kampf war undenkbar unter der Herrschaft des Islam. Warum?


    Weil der Scharia-Islam den Krieg gegen die Ungläubigen zur politischen Hauptaufgabe der moslemischen Gemeinschaft gemacht hat. Und dieser Krieg beinhaltet: a) zu töten, wer Widerstand leistet, b) zu versklaven, wer sich nicht rechtzeitig ergibt, c) zu unterjochen, wer sich rechtzeitig ergibt. Mit dem Djihad und diesen drei Zielen des Djihad, hatte der Scharia-Islam nicht die geringste Chance, jemals „Menschenrechte“ zu entwickeln.

    Wissenschaftlich reden über den Scharia-Islam


    Um sich diesem Thema zu nähern, gilt es methodische Wegmarken zu beachten. In Diskussionen hört man häufig: „Das ist undifferenziert! ‚Den’ Islam gibt es gar nicht.“ Das ist ein demagogischer Trick, und kein besonders intelligenter. Dann gab es auch „das Christentum“ nicht; es gab dann auch „das Judentum“ nicht; „den Nationalsozialismus“ gab es dann ebenfalls nicht. Was haben wir nun wissenschaftlich gewonnen? Wir hören auf zu denken, denn wir können keine Differenzen mehr denken. Differenzieren heißt eben unterscheiden. Und – wie Pierre Bourdieu einmal sagte – vor den feinen Unterschieden kommen die groben. Es ist selbstverständlich, dass historische Gebilde, seien es Staaten, Kulturen, Religionen oder Ideologien, ständig in Bewegung sind; sie wandeln sich immer, weil sich unentwegt die Komponenten verschieben, von denen sie konstituiert werden. Sie unterliegen einem historischen Wandel; sie haben regionale Besonderheiten, sie enthalten eine ganze Skala von Varianten. Und dennoch bewahren sie oft sehr lange distinktive Züge, mit denen sie sich abgrenzen; solche Züge verschärfen sich oder schwächen sich ab – je nach den Gruppen, die in solchen historischen Entitäten den Ton angeben. Gerade solche sozialen, kulturellen, nationalen oder religiöse oder politische Gemeinschaften, die eine starke Zusammengehörigkeit pflegen, ziehen ihre Grenzlinien schärfer und schließen härter aus. Wenn die Ale-viten glauben, sie selber seien Moslems, und wenn die Schiiten und die Sunniten die Aleviten als Nicht-Moslems verfolgen, dann ist das kein Beweis dafür, dass es „den Islam“ nicht gibt, sondern im Gegenteil: Beide Seiten zeigen, dass ihnen enorm viel daran liegt, was der Islam ist und wer dazugehört und wer nicht. Beide Seiten kämpfen um die Grenzlinie. Gerade diese Definitionskämpfe, welche tödlich sind und in Verfolgung und Unterdrückung münden, bestätigen, dass die intellektuellen und religiösen Eliten aller beteiligten Strömungen den Islam als eine historische Entität betrachten und ihn dazu machen, indem sie sich vehement auf ihn beziehen. Nur durch solche identitätssichernden und identitätsverstärkenden Bezüge menschlicher Gruppen auf Überzeugungen, Werte, Symbole und Hierarchiepotentiale entstehen überhaupt historische Entitäten, nämlich Vergemeinschaftungen. Selbstverständlich gehört es zu jeder historischen Entität, dass ihre Essenz umstritten ist. Das ist der historische Normalfall. Die Nazis haben auch wütend untereinander um die korrekte Rassenlehre gekämpft; denn es gab mindestens zwei, mit völlig unterschiedlichen politischen Konsequenzen (Edouard Conte /Cornelia Esser). Gab es deswegen den „Nationalsozialismus“ nicht? Alle historischen Begriffe können essentialistisch gebraucht werden. Denn die Akteure selber sind Essentialisten – bloß wir Wissenschaftler erlauben uns, die Essenzen zu zerlegen und zu analysieren; doch die Involvierten glauben an die Essenzen und müssen daran glauben, wie Pierre Bourdieu immer wieder betonte: denn sie wollen handeln, nicht begreifen.
    Wenn ich – als Nicht-Islamwissenschaftler – hier vom Islam spreche, dann beziehe ich mich ausschließlich auf den Scharia-Islam. Also auf den orthodoxen Islam, wie er sich im 8./9. Jh. herausbildete und von den vier traditionellen Rechtsschulen ausgestaltet wurde. Mich interessiert jetzt nicht die außerordentlich spirituelle Theologie des Islam, sein radikaler Monotheismus mit der reinsten Transzendenz: ohne Trinität, ohne göttlichen Opfertod, ohne Heilige. Darum geht es hier nicht. Sondern es geht um die Juridifizierung der sozialen und politischen Ordnung, um die Scharia. Dass die Scharia selber historischen Modifikationen unterliegt, ist selbstverständlich. Aber die vier islamischen Rechtsschulen selber bezeichnen diese Ordnung als Scharia, als göttliche Ordnung, von Menschen ausgelegt. Dass die Auslegungen sich verändern ist eine banale Einsicht. Entscheidend ist die Konstanz der Tradition um wichtige Kernpunkte, eine Tradition, die aufrechterhalten wird durch das, was Jan Assmann die Textpflege im kulturellen Gedächtnis nennt. Es geht mir auch nicht um die Scharia insgesamt, sondern um zwei Dinge: 1. den Auftrag, Krieg gegen die Ungläubigen zu führen, bis die ganze Welt unter islamischer Herrschaft steht, 2. um die Dhimmitude, das ist der französische Begriff für den Status der Nicht-Muslime unter moslemischer Herrschaft.
    Djihad ist Pflicht im Scharia-Islam
    Seit der islamischen Frühzeit teilen die moslemischen Juristen die Welt in zwei Teile, nämlich das „Haus des Islam“ und das „Haus des Krieges“. Diese Zweiteilung hängt nicht davon ab, wo Moslems in großer Anzahl sind oder gar die Mehrheit darstellen, sondern davon, wo der Islam herrscht – in Gestalt der Scharia – oder wo er nicht herrscht. Diese Dichotomie ist also keine religiöse, sondern eine politische. Zwischen diesen beiden Teilen der Welt herrscht naturgemäß so lange Krieg, bis das Haus des Krieges nicht mehr existiert und der Islam über die Welt herrscht (Sure 8, 39 u. 9, 41). Die erste umfangreiche Abhandlung über den Djihad stammt aus der Feder von Abd al-Rahman al-Awzai (gest. 774) und Mohammed al-Shaybani (gest. 804). Das nennt Rudolph Peters die „klassische Doktrin“. Ihr zufolge besteht für die moslemische Weltgemeinschaft die Pflicht, gegen die Ungläubigen Krieg zu führen bis diese sich bekehren oder sich unterwerfen. Dieser Krieg heißt Djihad. Seine Ideologie, Ausgestaltung und Regeln sind inzwischen gut erforscht (v. a. von Majid Khadduri, James T. Johnson, Rudolph Peters).


    Die Gemeinschaft der Moslems (Umma) ist folglich eine politische Gemeinschaft; das heißt, in ihrem Inneren kann es keinen Krieg geben – ausgenommen denjenigen gegen Rebellen und gegen Häresien. Anfang des 11. Jhs. definierte Al-Mawardi die einzelnen Varianten von bewaffneten Auseinandersetzungen innerhalb der Umma (Johnson, Holy War, S. 60ff.). Noch im 14. Jh. schrieb der berühmte Gelehrte Ibn Chaldun, das Judentum sei zwar fähig, sich politisch im Diesseits zu behaupten, doch es habe keinen universalen Anspruch, umgekehrt habe das Christentum zwar einen universalen Anspruch, doch es verfolge ihn nicht mit politischen und militärischen Mitteln. Der Islam sei beiden Religionen überlegen, weil er beides vereine: „Im Islam ist der Djihad gesetzlich vorgeschrieben, weil er einen universalen Auftrag hat und gehalten ist, die gesamte Menschheit freiwillig oder gezwungen zur Religion des Islams zu bekehren“ (The Muqaddima).


    Ist nun der Krieg gegen das Haus des Krieges eine individuelle Pflicht oder eine kollektive? Wenn es eine kollektive Pflicht ist, dann muss die muslimische Gemeinschaft in regelmäßigen Abständen Angriffskriege gegen die Ungläubigen führen. Wenn es eine individuelle Pflicht ist, dann müssen die Gläubigen auf eigene Faust Krieg gegen die Ungläubigen führen, falls die Emire zu lange Frieden mit dem Feind halten. Fatalerweise besteht darüber innerhalb der orthodoxen Tradition seit dem 9. Jh. keine Einigkeit. Viele Rechtsgelehrte definieren den Djihad als individuelle Pflicht jedes tauglichen Moslem. Konsequenz dieser Lehre: wenn jeder einzelne Moslem alleine oder gruppenweise auf eigene Faust kriegerisch agieren muß, dann sind Attentate und Terroranschläge das Richtige. Al Qaida ist keine Verirrung, sondern entspricht dieser Traditionslinie. Eine Fatwa des Mufti Ägyptens Hasanayn Muhammed Makhluf von 1948 – gerichtet gegen Israel – verlangt geradezu den individuellen Djihad: Denn Israel gilt als islamisches Territorium, das „befreit“ werden muss; es hat demnach kein Existenzrecht. Wissen wir das, dann wird uns klarer, in welcher Schwierigkeit sich der israelische Staat befindet: Israel ist permanenten terroristischen Attacken ausgesetzt. Gegenüber dieser Politik der Attentate und von totaler Kriegsführung gerät jeder Staat in Schwierigkeiten, wenn er versucht, sich an die Haager Landkriegsordnung zu halten und streng zu unterscheiden zwischen Kombattanten und Nichtkombattanten.


    Der Kriegszustand zwischen der islamischen Gemeinschaft und dem Haus des Krieges dauert an, bis das Haus des Krieges vernichtet und die Welt erobert ist. Die moslemischen Gelehrten waren früher weit davon entfernt, den aggressiven Charakter solcher Kriege zu leugnen. Inzwischen bemühen sie sich vor einer nicht-moslemischen Öffentlichkeit die Eroberungskriege mit dem internationalen Recht, welches bekanntlich Angriffskriege verbietet, in Einklang zu bringen. So behauptete Scheich Schaltut von der Al-Azhar Universität 1948 einerseits, der Islam sei nicht mit Gewalt ausgedehnt worden, andererseits rechtfertigte er die Eroberung des größten Teils des byzantinischen Reiches sowie Persiens damit, daß dies notwendig war, um die Heilsbotschaft auszubreiten: „Muslime griffen andere Völker nur an, wenn diese mit Feindseligkeit, Opposition und Widerstand auf die Missionierung reagierten und diese verschmähten.“ (E. Mayer, War and Peace in the Islamic Tradition). Scheich Shaltut identifiziert die muslimische Kriegsankündigung – mit der Alternative, entweder den Islam anzunehmen oder sich zu unterwerfen – mit der Missionsfreiheit. Umgekehrt können die Muslime keine Missionsfreiheit dulden. Wer Muslime zu bekehren sucht, wird überall wo die Scharia herrscht, getötet. Der Djihad ist daher naturgemäß ein Angriffskrieg und als solcher theologisch gerechtfertigt gewesen. Darum nennt Majid Khadduri den Islam eine „göttliche Nomokrate auf imperialistischer Basis“. Friedensverträge, welche islamische Herrscher mit nicht-islamischen abschlossen, galten nur als Waffenstillstände; deshalb wurden sie in der Regel für höchstens zehn Jahre abgeschlossen; zwei Rechtsschulen erlaubten nur drei bis vier Jahre Frieden. Die kurzen Fristen ermöglichten es den militärisch überlegenen Moslems, die Gegenseite unentwegt zu erpressen; auf diese Weise sind im Laufe der Jahrhunderte riesige Mengen an Geldern und Menschen an die moslemische Seite geflossen. Als sich die Kräfteverhältnisse verschoben, mussten moslemische Herrscher die Praxis ändern. So schloss 1535 Suleiman der Prächtige mit dem französischen König einen Frieden, der so lange gelten sollte, wie der Sultan lebte – ein Bruch mit der Tradition.

    Djihad und Unterjochung der Ungläubigen


    Hier ist nicht der Ort, einen kriegsgeschichtlichen Abriss zu geben. Aber soviel sei kurz festgehalten:


    1. Die moslemischen Eroberungen gehören zu den härtesten Unterwerfungskriegen der Geschichte. Was die Kreuzfahrer 1099 in Jerusalem anrichteten, das hatten die moslemischen Heerführer schon längst unentwegt praktiziert: 698 traf es Karthagos, 838 Syrakus; Al-Mansur, der Wesir des Kalifats von Córdoba, führte in 27 Jahren 25 Feldzüge gegen die christlichen Reiche Nordspaniens, versklavend, vernichtend und verwüstend; es traf Zamora (981), Coimbra (987), León, zweimal Barcelona (985 und 1008), dann Santiago de Compostela (997). Am furchtbarsten verwüsteten die Djihads das damals noch so städtereiche byzantinische Anatolien; das Massaker von Amorium (838) ist lange ein Fanal geblieben; die städtische Kultur Anatoliens hat sich davon nie wieder erholt. Der Seldschuke Alp Arslan ließ ganze armenische Städte massakrieren, am furchtbarsten 1064 die Hauptstadt Ani. Alles das geschah in der großen klassischen Zeit des Islam und vor dem ersten Kreuzzug.


    2. Der Islam hat riesige Territorien religiös „gesäubert“: der zweite Kalif machte den Hidjaz, d.h. Arabien außer dem Jemen „christenrein“ und „judenrein“; die Alternative hieß Konversion oder Vertreibung. Das hat wahrscheinlich niemals zuvor eine Religion gemacht. Im Imperium Romanum gab es keine religiös motivierte Vertreibungen, auch nicht in nachkonstantinischer Zeit. Ebenso „reinigten“ die Almohaden und Almoraviden ihr Spanien nach dem Zusammenbruch des Kalifats 1031: Zigtausende Juden wie Christen mussten entweder konvertieren oder ins christliche Nordspanien oder in die Levante fliehen. Die Verklärer des islamischen Spanien weisen immer wieder darauf hin, dass Juden vom christlichen Terrritorium auf das moslemische flohen. Das ist richtig. Aber zuerst flohen sie von moslemischen Gebiet auf christliches, gute 150 Jahre lang. Danach erst kehrte sich die Fluchtrichtung um. Wenn wir gesagt bekommen, dass im Hochmittelalter englische und französische Könige die Juden aus ihrem Land vertrieben, dann ist das wahr und traurig. Und die Könige Spaniens selber taten das später. Aber sie wandten dabei Rezepte moslemischer Politik an.


    3. Unter islamischer Herrschaft kam es mehrere Jahrhunderte früher zu Pogromen als unter christlicher, sowohl gegen Christen wie gegen Juden. Die Dimensionen der Massaker waren im moslemischen Bereich viel furchtbarer: 6000 Juden wurden im marokkanischen Fez 1033 abgeschlachtet. Auf europäischem Boden fand das erste Judenpogrom im spanischen Granada statt. Im Jahre 1066 wurden dort 1500 jüdische Familien ermordet. Das war 30 Jahre vor dem ersten Kreuzzug. Und die Beispiele lassen sich vermehren, insbesondere wenn man die religiöse Unterdrückung in der osmanischen und safawidischen Periode hinzunimmt.


    4. Die islamischen Unterwerfungskriege im 7. und 8. Jh. schufen eine Sklavenhaltergesellschaft. Historisch gab es solche in großem Maßstab in drei Varianten: erstens in der mittelmeerischen Antike, zweitens im islamischen Großraum (von Westafrika bis Indonesien), drittens in vielen europäischen Kolonien bis zum 19. Jh. . Davon war die islamische bei weitem die größte. Mit fürchterlichen Folgen für die benachbarten Gebiete und Kulturen: sklavistische Systeme benötigen eine ständige Zufuhr immer neuer Sklaven. Nun war Afrika in der Antike kein signifikanter Lieferant von Sklaven gewesen, weder im Hellenismus noch im Römischen Reich. Durch die moslemischen Eroberungen wurde Afrika zum größten Sklavenlieferanten der Weltgeschichte, 700 Jahre bevor die Europäer anfingen, schwarze Sklaven zu kaufen. Der Unterschied zwischen Sklavenhandel und Versklavungskriegen ist entscheidend: die Europäer versklavten nicht – mit Ausnahme der Portugiesen –, sondern sie kauften die Sklaven und verschifften sie nach Amerika. Inzwischen schätzen Sklavereiforscher, dass der Export von versklavten Schwarzafrikanern in die muslimischen Reiche jenseits der Sahara höher war als der transatlantische Sklavenexport von etwa elf Millionen (Lovejoy, Heers, Murray Gordon und Grenoulleau). Am Sklavenhandel waren beide Kulturen beteiligt, die christlich-europäische wie die moslemisch-arabische. Aber das Schlimme ist weniger der Sklavenhandel, viel furchtbarer sind die Versklavungskriege; solche Kriege sind mörderisch und streifen tangential idrummer den Genozid, notwendigerweise (Humphrey Fischer, Messailloux). Und das besorgten vor allem Araber und moslemische Afrikaner, aber auch afrikanische Kriegerethnien. Diese Versklavungskriege haben den afrikanischen Kontinent aufs furchtbarste destabilisiert, ihn ökonomisch, kulturell und politisch zurückgeworfen und ihn bis heute gezeichnet. Es gehört zu den kaum beachteten positiven Seiten der kolonialen Expansion der Franzosen und vor allem der Briten, dass sie diesen grauenhaften Versklavungskriegen ein Ende setzten. Gegen den massivsten Widerstand der einheimischen, meistens muslimischen Eliten, wie vor allem Lovejoy herausgearbeitet hat (Lovejoy, Murray Gordon, Jacques Heer, Fisher, Willis).


    Immer wieder wird bestritten, dass der Djihad heute noch aktuell sei. Doch Peters kam in seiner großen Studie zum Ergebnis, dass auch im 19. und 20. Jh. sehr viele Rechtsgelehrte der klassischen Doktrin anhingen: „Modernistische Autoren unterstreichen den defensiven Aspekt des Djihad und betonen, Djihad außerhalb des islamischen Territoriums sei nur gestattet, wenn die friedliche Verbreitung des Islam behindert wird oder wenn Mosleme, die unter Ungläubigen leben, unterdrückt werden. Demgegenüber weichen fundamentalistische Autoren kaum von der klassischen Doktrin ab und betonen den expansionistischen Aspekt“. Der Haken dabei ist: Die Modernisten vertreten in der Konsequenz genau dieselbe Lehre wie die Fundamentalisten. Denn der Djihad ist ja berechtigt, wenn Mosleme unterdrückt werden. Und ob Mosleme unterdrückt werden, wer entscheidet das? Das entscheiden nicht die Gerichte in den säkularen Verfassungen, das entscheiden nicht die Menschenrechte. Das entscheiden die Normen der Scharia. Einen Hassprediger ins Gefängnis zu werfen, kann dann als eine Unterdrückung von Muslimen gelten; und dann wäre der Djihad berechtigt. Was das heißt, sagen uns die 191 Toten von Madrid und die Bomben in der Londoner U-Bahn. Das Resultat ist dasselbe: die Zerstörung der politischen Ordnung der Ungläubigen und die Aufrichtung der Scharia-Herrschaft.
    Die dritte Islamische Gipfelkonferenz von 1981 bekräftigte in ihrer 5. Resolution die Gültigkeit der Djihad-Doktrin für die Gegenwart: „Die islamischen Länder haben in ihrer Resolution klargestellt, dass das Wort Djihad in seinem islamischen Sinn gebraucht wird, der keine Interpretation oder Mißverständnis zulässt, und dass die praktischen Maßnahmen zu seiner Erfüllung zu ergreifen sind in Übereinstimmung damit und in ständiger Konsulation zwischen den islamischen Ländern“ (Journal of Palestine Studies 39). Das sagten nicht ein paar Spinner, sondern offizielle Vertreter von Staaten. Das war 20 Jahre vor dem 11. September. Wenn das Leugnen aufhört, beginnt die Selbstbesinnung. Wir dürfen gespannt sein, wie diese Vergangenheitsbewältigung aussieht.
    Und wohin führt der Djihad?

    Weiterhin geleugnet: die Dhimmitude


    Der Djihad führt zur Konversion, zur Tötung, zur Versklavung oder zur Dhimmitude. Was ist das? In der Scharia sind die Muslime die Herren, die Anhänger anderer Buchreligionen (Christen, Juden, Parsen) die Unterworfenen (Dhimmi); dabei handelte es sich in der klassischen Zeit des Islam nicht um religiöse Minderheiten, sondern gewaltige Mehrheiten, vor allem in Syrien, Anatolien, Nordafrika (Christen). Was kennzeichnet die Dhimmitude?


    Die Unterworfenen durften keine Waffen tragen, sie waren wehrunfähig, somit keine vollwertigen Männer; ihre Schuhe und ihre Kleider mussten speziell geschnitten sein, um sie kenntlich und lächerlich zu machen; Christen und Juden mussten besondere Farbmerkmale tragen (aus dieser Diskriminierung entstand der Judenstern). Ihre Häuser mussten niedriger sein, ihre Türschwellen abgesenkt. Sie durften nicht auf Pferden reiten, sondern nur auf Eseln, damit sie ständig an ihre Erniedrigung erinnert wurden. Sie zahlten einen besonderen Tribut (Jizya), den sie persönlich entrichten mussten, wobei sie einen Schlag an den Kopf erhielten. Sie mussten vor Muslimen den Kopf senken und auf der linken Seite gehen. Sie mussten sich von Moslems schlagen lassen ohne sich wehren zu dürfen; schlug ein Dhimmi zurück, dann wurde ihm die Hand abgehackt oder er wurde hingerichtet. Die Zeugenaussage eines Dhimmi galt nicht gegen Moslems. Moslems brauchten für Vergehen an einem Dhimmi nur halbe Strafe zu tragen; und wegen eines Dhimmi konnten sie nie hingerichtet werden; umgekehrt waren grausamste Hinrichtungsarten überwiegend den Dhimmi vorbehalten (Verbrennen, Häuten).


    Die ‚Dhimmitude’ versetzte die Nichtmuslime in eine radikale Alterität. Wie der NS die Menschen in Herrenmenschen und Untermenschen auf rassischer Basis spaltete, so hat es die Scharia auf religiöser Basis getan. Als erste Weltreligion schuf der Islam eine Apartheid, in der die christlichen oder auch parsischen Mehrheiten kolonisiert und allmählich islamisiert wurden (Bat Ye’or). Islamische Toleranz hieß: Duldung der Unterworfenen als Gedemütigte und Erniedrigte. Sprechen wir von der Diskriminierung der Juden? 400 Jahre nach dem Islam schritt die Westkirche auf dem IV. Laterankonzil 1215 zu Maßnahmen, die uns barbarisch anmuten. Aber sie waren weitgehend eine Kopie der moslemischen Diskriminierungen. Mit einem Unterschied: Wenn man die rechtlichen Bestimmungen vergleicht, dann ging die Entrechtung und Erniedrigung der Juden im Spätmittelalter nicht so weit wie in der Dhimmitude. Verschweigen wir nicht die Vorläufer: Die moslemische Unterdrückung konnte sich stützen auf die Gesetzgebung des Kaisers Justinian, die einen Bruch in der Tradition des Römischen Rechtes darstellt, indem sie die Juden rechtlich auf die Stufe von Häretikern stellte. Aber was sich bei Justinian andeutet – eine Ausbürgerung von Häretikern und Juden –, das führt die Scharia konsequent bis zum Äußersten durch. Eine besondere Drangsalierung brachte die türkische Herrschaft über das christliche Anatolien und den Balkan: seit 1360 wurde in unregelmäßigen Abständen bis zu einem Fünftel aller christlichen Kinder in die Sklaverei abgeführt und zwangsmoslemisiert (Goodwin, Janissaries). Diese Sklavenmenge dürfte im Laufe von vier Jahrhunderten in die Millionen gegangen sein; davon wurden Hunderttausende ausgewählter Knaben zu fanatischen Moslems und zu Elitekämpfern erzogen, zu den berüchtigten Janitscharen. Eine Politik zur systematischen Vermehrung der moslemischen Bevölkerung und zur allmählichen Auslöschung der Christen; sie hatte Erfolg.

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    Die „Dhimmitude“ war regional unterschiedlich ausgeprägt: Kein Unterdrückungssystem ist einheitlich; jedes ist historischen Modifikationen unterworfen. Aber als Unterdrückungszustand hielt sich die Dhimmitude mehr als 1000 Jahre lang, bis der Druck der europäischen Mächte auf das osmanische Reich und schließlich die direkte Besetzung osmanischer Gebiete zu einer allmählichen Abmilderung der Dhimmitude führte. Die islamischen Gesellschaften haben die Dhimmitude nicht freiwillig abgeschafft, ebenso wenig wie die Sklaverei, zu deren Abschaffung der europäische Imperialismus die moslemischen Gebiete gezwungen hat: Der britische und französische Kolonialismus haben paradoxerweise, aber nicht unvernünftigerweise, eine menschenrechtliche Komponente gezeigt – besonders in Afrika. Die Dhimmitude wird von vielen muslimischen – und auch „antiimperialistischen“ – Intellektuellen vehement geleugnet. Freilich, die Leugner kommen immer mehr unter Druck und müssen ganze Forschungen diffamieren. Das passiert immer, wenn Durchbrüche in der Forschung sich anbahnen und wenn Paradigmenwechsel sich vollziehen. Das neue Paradigma wird lauten: die rechtlich fixierte Unterdrückung Andersgläubiger – ausgenommen die Häresien – war unter dem Halbmond deutlich schwerer als unter dem Kreuz.

    Keine Menschenrechte unter der Scharia


    Die Scharia beinhaltet die Dhimmitude. Egal wie abgemildert die Scharia hier und dort ist: Sie ist auf radikalste Weise anti-demokratisch und anti-menschenrechtlich. Die Dhimmitude lebt mancherorten wieder auf, ähnlich wie die Sklaverei. Islamische Länder haben als letzte die Sklaverei abgeschafft; und einige von ihnen führen sie seit 15 Jahren wieder ein, so im Sudan, entgegen allen offiziellen, dauernd wiederholten „Abschaffungen“ – inzwischen beläuft sich die Zahl, der von Hilfsorganisationen freigekauften Sklaven auf 80.000. Die Scharia lässt das zu; sie ist eine parafaschistische Ordnung. Nicht der Islam als reine Religion ist die Gefahr; denn rein theologisch und liturgisch ist diese Religion faszinierend. Aber der Scharia-Islam ist einer der schlimmsten Feinde von Menschenrechten und Demokratie. Er ist eine Ordnung von Parallelgesellschaften, wie das türkische Millet-System sie am deutlichsten verkörpert. Diese Ordnung ist das radikalste Gegenteil der europäischen Bürgergesellschaften, welche auf der mündigen Teilhabe des Bürgers beruhen, Teilhabe im neutralen Raum des Politischen. Diese Bürgeridee war am perfektesten realisiert in antiken Stadtstaaten, aber auch in selbstverwalteten Städten des europäischen Mittelalters oder in den Schweizer Landsgemeinden. Diese Bürgergesellschaften integrierten die Angehörigen politisch: innerhalb eines Raumes, wo freie Rede, Debatte, Antragstellung und (mehrheitliche) Abstimmung den Willen der Gemeinschaft herstellen. Nichts davon im Scharia-Islam: Er lässt alle unterworfenen Religionen parallel bestehen, diese Gemeinschaften verwalten sich selbst; sie haben untereinander nur wenig Kontakt; es gibt keinen politischen Raum, innerhalb dessen sich die Einwohner einer Stadt oder eines Gebietes sich ins Einvernehmen setzen.


    Viele Muslime leugnen die Dhimmitude. Aber es nützt genauso wenig etwas, wie den Genozid an den Armerniern zu leugnen oder den Genozid an den Juden. Die Leugnung selber muss jeden aufmerken lassen, dem die Menschenrechte heilig sind. Denn wer leugnet, ist unfähig zu erkennen, wer er kulturell ist und wie er geschichtlich dazu wurde. Unter der Maske des Antiimperialismus beschuldigen Moslems und islamophile Intellektuelle den Westen, also die Kultur, der wir die Menschenrechte verdanken. Der Unterschied ist freilich, dass der Westen von Anfang an, seit dem 16. Jh. seine eigene Selbstkritik leistete und darum zu den Menschenrechten gelangte. Und eben diese kritische Aufarbeitung der eigenen Geschichte wird durch Leugnungen über die islamische Geschichte systematisch behindert. Kulturkrieg führt, wer leugnet und wer Leugnungen mit Tabus und Sprechverboten zu sichern versucht. Wir erleben im Moment genau das. Wenn das Leugnen weitergeht und wenn die Wissenschaft selber zum Terrain wird, auf dem die Leugner nach Belieben ihre Widersacher diffamieren dürfen, dann können nur noch Anti-Leugnungsgesetze helfen, so wie in Deutschland das Gesetz gegen die Leugnung der Shoah, so wie in Frankreich das Gesetz gegen die Leugnung des Genozids an den Armeniern. Gesetze gegen Leugnungen greifen leider tief ein in den freien Austausch der Gedanken unter Menschen. Aber sie sind die logische Folge einer Wandlung des intellektuellen Feldes: nämlich wenn die wissenschaftliche Praxis nicht mehr nach universalen Regeln auf Wahrheit verpflichtet ist, sondern wenn ein multikulturelles Eigenrecht die Intellektuellen jeglicher Kultur auf „ihre eigene“ Wahrheit einschwört.


    Ich komme nun zum letzten Punkt: warum es keine islamischen Menschenrechte geben kann.
    Im August 1990 verabschiedeten die Außenminister der „Organisation der islamischen Konferenz“ in Kairo einen Entwurf einer „Erklärung der Menschenrechte im Islam“. Die Erklärung im ganzen und auch die einzelnen Rechte stehen unter dem Vorbehalt, dass sie mit der Scharia übereinstimmen müssen. Der Artikel 24 lautet: „Alle Rechte und Freiheiten, die in dieser Erklärung genannt werden, unterstehen der islamischen Scharia“. Und im Artikel 25 liest man: „Die islamische Scharia ist die einzige zuständige Quelle für die Auslegung oder Deutung jedes einzelnen Artikels dieser Erklärung“. Wenn die Scharia den Menschenrechten übergeordnet ist, dann gibt es eben keine Menschenrechte, dann gilt eben die Scharia. Stellen Sie sich vor, Mussolini oder Stalin hätten die Menschenrechte ausgerufen; und Stalin hätte hinzugefügt: alle diese Rechte unterstehen der kommunistischen Idee; und Mussolini hätte hinzugefügt: sie unterstehen der faschistischen Ordnung. Solche Menschenrechte sind keinen Pfifferling wert, weil die Verfasser sie im Prinzip leugnen. Anders gesagt: Sie leugnen genau den Anspruch auf universale Menschenrechte, die von keiner Ordnung außer Kraft gesetzt werden dürfen. In einer Diskussion berief sich in den 90-er Jahren ein iranischer Ayatollah just auf die Kairoer Erklärung, um die Ungleichheit zwischen Moslems und Nicht-Moslems zu rechtfertigen: er argumentierte, die Menschen sind in ihrer Würde nur potentiell gleich, aktuell jedoch nach Graden der Tugend und der Rechtgläubigkeit verschieden. Da liegt der Hase im Pfeffer: ungleiche Rechte für ungleiche Menschen. Es gibt also im Scharia-Islam keine Menschenrechte. Und es wird sie auch niemals als islamische Menschenrechte geben. Weil es absurd ist, nach islamischen Menschenrechten zu suchen. Menschenrechte sind weder christlich, noch europäisch, noch islamisch. Sie sind entweder universal oder nicht. Das ist ja der Kern ihrer Definition.

    Der Scharia-Islam zerstört die demokratische Verfassung


    Die Konsequenzen dieser Verabsolutierung der Scharia sind weitreichend und machen es den Muslimen unmöglich, Bürger in demokratisch organisierten Staaten zu sein. Sie befinden sich in einem Vertragsverhältnis zum fremden, demokratischen Staat, welchen sie aus Prinzip nicht als den ihrigen anerkennen. Die scheinbar demokratiefreundlichen Texte sind deutlich. Im Jahre 2002 hat der Zentralrat der Muslime in Deutschland eine Charta herausgegeben, in welcher wir folgendes lesen. Im Artikel 10 steht:
    „Das Islamische Recht verpflichtet Muslime in der Diaspora, sich grundsätzlich an die lokale Rechtsordnung zu halten. In diesem Sinne gelten Visumserteilung, Aufenthaltsgenehmigung und Einbürgerung als Verträge, die von der muslimischen Minderheit einzuhalten sind.“


    Das Bürgerrecht in demokratischen Staaten bedeutet, dass man sich politisch diesem Staat zugehörig fühlt. Man hält sich an die Gesetze, weil man Bürger ist, nicht weil das islamische Recht einen dazu verpflichtet. Die Loyalität der Moslems hingegen gehört – nach diesem Text – dem islamischen Recht. Genau das ist der Fall, wenn ein Vertragsverhältnis vorliegt. Hier geht es nicht um den Gesellschaftsvertrag der europäischen politischen Philosophie, in welchem sich ein Volk konstituiert. Hier geht es um einen Vertrag mit einem fremden Gemeinwesen. Die Muslime machen sich damit selber zu einer Art Dhimmi in der Diaspora; allerdings extrem privilegierte Dhimmi, weil rechtlich gleichgestellt mit den wirklichen Staatsbürgern. Für den Zentralrat der Muslime gibt es demnach keine muslimischen Staatsbürger, sondern Muslime, die in einem fremd bleibenden Staat eine Art Schutz-Vertrag einhalten, aber niemals diesem Staat gegenüber loyal sein können; denn ihre Verpflichtungen werden ihnen von der Scharia vorgeschrieben. Das heißt im Klartext, dass Scharia-Muslime nicht auf dem Boden der Verfassung stehen können. Offen ausgesprochen hat das einer der prominentesten muslimischen Sprecher in Deutschland, nämlich Murad Hofmann. Er sagte in einem Interview im August 2004:
    „Bei Muslimen spielt halt die göttliche Scharia diese begrenzende Verfassungsrolle“. (Islam.de, 30.08.2004)


    Die göttliche Scharia spielt also die Rolle einer Verfassung. Und als solche begrenzt sie die demokratischen Verfassungen der westlichen Staaten. Im Klartext: die Scharia wird diese Verfassungen zerstören, genauso wie faschistische Programme die demokratischen Verfassungen zerstört haben. Das ist logisch, wenn erstens das göttliche Recht über der Verfassung steht und wenn zweitens in diesem göttlichen Recht die Menschenrechte keinen Platz haben.


    Der Autor

    Professor Egon Flaig lehrt Alte Geschichte am Insititut für Altertums- wissenschaften (Greifswald) und beschäftigt sich mit politischen Ritualen in der Antike, mit Gedächtnispolitik, Politischer Theorie in der Antike, mit Sklaverei im globalen Maßstab, ferner mit Politischer Theologie und Geschichtstheorie. Er arbeitet an einem Buch über „Die Entstehung der Mehrheitsentscheidung in Griechenland. Genesis, Risiken und kulturelle Dynamik“.

    Von: Egon Flaig

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  2. #2

    AW: Egon Flaig - Essay: Djihad und Dhimmitude (Kopie vom Originaltext)

    Hier einige Textauszüge, die ich für wesentlich halte.

    Seit der islamischen Frühzeit teilen die moslemischen Juristen die Welt in zwei Teile, nämlich das „Haus des Islam“ und das „Haus des Krieges“. Diese Zweiteilung hängt nicht davon ab, wo Moslems in großer Anzahl sind oder gar die Mehrheit darstellen, sondern davon, wo der Islam herrscht – in Gestalt der Scharia – oder wo er nicht herrscht. Diese Dichotomie ist also keine religiöse, sondern eine politische. Zwischen diesen beiden Teilen der Welt herrscht naturgemäß so lange Krieg, bis das Haus des Krieges nicht mehr existiert und der Islam über die Welt herrscht (Sure 8, 39 u. 9, 41). Die erste umfangreiche Abhandlung über den Djihad stammt aus der Feder von Abd al-Rahman al-Awzai (gest. 774) und Mohammed al-Shaybani (gest. 804). Das nennt Rudolph Peters die „klassische Doktrin“. Ihr zufolge besteht für die moslemische Weltgemeinschaft die Pflicht, gegen die Ungläubigen Krieg zu führen bis diese sich bekehren oder sich unterwerfen. Dieser Krieg heißt Djihad. Seine Ideologie, Ausgestaltung und Regeln sind inzwischen gut erforscht (v. a. von Majid Khadduri, James T. Johnson, Rudolph Peters).


    Die Gemeinschaft der Moslems (Umma) ist folglich eine politische Gemeinschaft; das heißt, in ihrem Inneren kann es keinen Krieg geben – ausgenommen denjenigen gegen Rebellen und gegen Häresien. Anfang des 11. Jhs. definierte Al-Mawardi die einzelnen Varianten von bewaffneten Auseinandersetzungen innerhalb der Umma (Johnson, Holy War, S. 60ff.). Noch im 14. Jh. schrieb der berühmte Gelehrte Ibn Chaldun, das Judentum sei zwar fähig, sich politisch im Diesseits zu behaupten, doch es habe keinen universalen Anspruch, umgekehrt habe das Christentum zwar einen universalen Anspruch, doch es verfolge ihn nicht mit politischen und militärischen Mitteln. Der Islam sei beiden Religionen überlegen, weil er beides vereine: „Im Islam ist der Djihad gesetzlich vorgeschrieben, weil er einen universalen Auftrag hat und gehalten ist, die gesamte Menschheit freiwillig oder gezwungen zur Religion des Islams zu bekehren“ (The Muqaddima).


    Ist nun der Krieg gegen das Haus des Krieges eine individuelle Pflicht oder eine kollektive? Wenn es eine kollektive Pflicht ist, dann muss die muslimische Gemeinschaft in regelmäßigen Abständen Angriffskriege gegen die Ungläubigen führen. Wenn es eine individuelle Pflicht ist, dann müssen die Gläubigen auf eigene Faust Krieg gegen die Ungläubigen führen, falls die Emire zu lange Frieden mit dem Feind halten. Fatalerweise besteht darüber innerhalb der orthodoxen Tradition seit dem 9. Jh. keine Einigkeit. Viele Rechtsgelehrte definieren den Djihad als individuelle Pflicht jedes tauglichen Moslem. Konsequenz dieser Lehre: wenn jeder einzelne Moslem alleine oder gruppenweise auf eigene Faust kriegerisch agieren muß, dann sind Attentate und Terroranschläge das Richtige. Al Qaida ist keine Verirrung, sondern entspricht dieser Traditionslinie.
    Immer wieder wird bestritten, dass der Djihad heute noch aktuell sei. Doch Peters kam in seiner großen Studie zum Ergebnis, dass auch im 19. und 20. Jh. sehr viele Rechtsgelehrte der klassischen Doktrin anhingen: „Modernistische Autoren unterstreichen den defensiven Aspekt des Djihad und betonen, Djihad außerhalb des islamischen Territoriums sei nur gestattet, wenn die friedliche Verbreitung des Islam behindert wird oder wenn Mosleme, die unter Ungläubigen leben, unterdrückt werden. Demgegenüber weichen fundamentalistische Autoren kaum von der klassischen Doktrin ab und betonen den expansionistischen Aspekt“. Der Haken dabei ist: Die Modernisten vertreten in der Konsequenz genau dieselbe Lehre wie die Fundamentalisten. Denn der Djihad ist ja berechtigt, wenn Mosleme unterdrückt werden. Und ob Mosleme unterdrückt werden, wer entscheidet das? Das entscheiden nicht die Gerichte in den säkularen Verfassungen, das entscheiden nicht die Menschenrechte. Das entscheiden die Normen der Scharia. Einen Hassprediger ins Gefängnis zu werfen, kann dann als eine Unterdrückung von Muslimen gelten; und dann wäre der Djihad berechtigt.

  3. #3

    AW: Egon Flaig - Essay: Djihad und Dhimmitude (Kopie vom Originaltext)

    Über Dhimmis/ Dhimmitude

    Weiterhin geleugnet: die Dhimmitude


    Der Djihad führt zur Konversion, zur Tötung, zur Versklavung oder zur Dhimmitude. Was ist das? In der Scharia sind die Muslime die Herren, die Anhänger anderer Buchreligionen (Christen, Juden, Parsen) die Unterworfenen (Dhimmi); dabei handelte es sich in der klassischen Zeit des Islam nicht um religiöse Minderheiten, sondern gewaltige Mehrheiten, vor allem in Syrien, Anatolien, Nordafrika (Christen). Was kennzeichnet die Dhimmitude?


    Die Unterworfenen durften keine Waffen tragen, sie waren wehrunfähig, somit keine vollwertigen Männer; ihre Schuhe und ihre Kleider mussten speziell geschnitten sein, um sie kenntlich und lächerlich zu machen; Christen und Juden mussten besondere Farbmerkmale tragen (aus dieser Diskriminierung entstand der Judenstern). Ihre Häuser mussten niedriger sein, ihre Türschwellen abgesenkt. Sie durften nicht auf Pferden reiten, sondern nur auf Eseln, damit sie ständig an ihre Erniedrigung erinnert wurden. Sie zahlten einen besonderen Tribut (Jizya), den sie persönlich entrichten mussten, wobei sie einen Schlag an den Kopf erhielten. Sie mussten vor Muslimen den Kopf senken und auf der linken Seite gehen. Sie mussten sich von Moslems schlagen lassen ohne sich wehren zu dürfen; schlug ein Dhimmi zurück, dann wurde ihm die Hand abgehackt oder er wurde hingerichtet. Die Zeugenaussage eines Dhimmi galt nicht gegen Moslems. Moslems brauchten für Vergehen an einem Dhimmi nur halbe Strafe zu tragen; und wegen eines Dhimmi konnten sie nie hingerichtet werden; umgekehrt waren grausamste Hinrichtungsarten überwiegend den Dhimmi vorbehalten (Verbrennen, Häuten).

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