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  1. #1

    Mutterschutzgesetz auf Erbsengröße geschrumpft

    Was die Rechte von Schwangeren betrifft, herrschen in Deutschland relativ feststehende Regeln. Wenn eine Frau ein Kind erwartet, darf ihr laut Mutterschutzgesetz bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung nicht gekündigt werden - außer die Firma meldet Insolvenz an oder wird geschlossen.
    http://de.lifestyle.yahoo.com/eltern...12-eltern.html

    Ich hab' zwar mitbekommen, daß der Krippenplatzausbau massiv forciert wird, daß nun auch der Arbeitsplatz nur noch vier Monate Schutz genießen soll ist mir neu.

    Mein letzter Kenntnisstand ist, Mütter haben zwei oder drei Jahre lang ein Anrecht auf Wiedereinstieg in ihren alten Arbeitsplatz.

    Stimmt das mit den vier 'Monaten? Seit wann gilt das?

    Hätte man nicht freundlicherweise wenigstens die empfohlenen 6 Monate fürs Stillen respektieren können?

    Ich finde solche Gesetze ungeheuerlih, und da glauben die Politiker allen Ernstes, sie fördern damit die Entscheidung Kinder zu empfangen????????

  2. #2
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    AW: Mutterschutzgesetz auf Erbsengröße geschrumpft

    ... vor allem betrifft es genau nicht die musels sondern den teil der bevölkerung, den roth und özdemir vernichtet sehen möchten.

  3. #3

    AW: Mutterschutzgesetz auf Erbsengröße geschrumpft

    Da ist Vielehe praktisch, die eine hütet die Kinder, die andere geht arbeiten und zieht Geld rein (naja sicher nicht bei allen islamischen Familien, ich habe des öfteren gelesen, daß die Männer da zuweilen klare Vorgaben machen) und der Mann sitzt im Cafe.

  4. #4

    AW: Mutterschutzgesetz auf Erbsengröße geschrumpft

    hier stehts auch
    Kündigungsschutz

    Mütter und Väter genießen während des Erziehungsurlaubs Kündigungsschutz.

    Firmen, die zehn oder weniger Mitarbeiter haben und deshalb nicht an das Kündigungsschutzgesetz gebunden sind, dürfen einer Mitarbeiterin vom Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung nicht kündigen.
    http://www.focus.de/D/DB/DBX/DBX27/DBX27B/dbx27b.htm

    Und wie sieht das bei Firmen mit mehr als 10 Mitarbeitern aus?

  5. #5
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    AW: Mutterschutzgesetz auf Erbsengröße geschrumpft

    Da gilt das nicht,also längerer Kündigungsschutz u.s.w.

    Gleiches gilt für den Wehrdienst,also der garantierten Wiedereinstellung nach dem Wehrdienst.
    Der Grund liegt an der leider nicht vorhandenden Möglichkeit des Arbeitgebers von max 10 Arbeitnehmern,dieses machen zu können.

    Du hast drei Arbeitnehmer,einer macht Wehrdienst,eine ist Schwanger und einer ist zur Reha.
    Geht nicht,dann ist die Firma überfordert mit ihren Sozialleistungen und geht kaputt.

    Deshalb diese Ausnahmeregelung.

  6. #6

    AW: Mutterschutzgesetz auf Erbsengröße geschrumpft

    Zitat Zitat von murktimon Beitrag anzeigen
    Da gilt das nicht,also längerer Kündigungsschutz u.s.w.

    Gleiches gilt für den Wehrdienst,also der garantierten Wiedereinstellung nach dem Wehrdienst.
    Der Grund liegt an der leider nicht vorhandenden Möglichkeit des Arbeitgebers von max 10 Arbeitnehmern,dieses machen zu können.

    Du hast drei Arbeitnehmer,einer macht Wehrdienst,eine ist Schwanger und einer ist zur Reha.
    Geht nicht,dann ist die Firma überfordert mit ihren Sozialleistungen und geht kaputt.

    Deshalb diese Ausnahmeregelung.
    Was genau gilt deiner Ansicht nach nicht?

    Haben Mütter prinzipiell/ absolut nur noch 4 Monate rechtsanspruch auf ihren Arbeitsplatz?

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