Baum-Darstellung
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Hits: 2601 | 15.10.2010, 01:31 #1
Immobilienerwerb in Saudi-Arabien
Vereinigte Arabische Emirate - Neues Immobiliengesetz im Emirat Sharjah
Bislang gab es im Emirat Sharjah keine Regelungen betreffend den Erwerb von Immobilien
durch Ausländer. Ein entsprechender Gesetzentwurf hat nun aber das Consultative Council
passiert und befindet sich zur Ratifizierung im Executive Council, so daß in Kürze mit der
Verabschiedung gerechnet werden kann.
Gemäß dem Gesetz können Staatsangehörige des Golfkooperationsrates (Kuwait, Bahrain,
Saudi-Arabien, Katar, Vereinigte Arabische Emirate, Oman) sowie dort ansässige Firmen
Immobilien im Emirat Sharjah erwerben. Auch für sonstige Ausländer wird der Immobilien-
erwerb möglich sein, jedoch nur mit Genehmigung des Herrschers, durch Erbschaft oder
durch Zuwendung des Eigentümers an einen Verwandten ersten Grades. Zudem ist ein
Immobilientransfer nur gültig, wenn er beim Grundbuchamt registriert wird.
S. 17Verstehen warum Islam uns soviel Gewalt bringt!
Essay: Djihad und Dhimmitude * Duldung und Demütigung
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