Vereinigte Arabische Emirate - Neues Immobiliengesetz im Emirat Sharjah

Bislang gab es im Emirat Sharjah keine Regelungen betreffend den Erwerb von Immobilien
durch Ausländer. Ein entsprechender Gesetzentwurf hat nun aber das Consultative Council
passiert und befindet sich zur Ratifizierung im Executive Council, so daß in Kürze mit der
Verabschiedung gerechnet werden kann.

Gemäß dem Gesetz können Staatsangehörige des Golfkooperationsrates (Kuwait, Bahrain,
Saudi-Arabien, Katar, Vereinigte Arabische Emirate, Oman) sowie dort ansässige Firmen
Immobilien im Emirat Sharjah erwerben. Auch für sonstige Ausländer wird der Immobilien-
erwerb möglich sein, jedoch nur mit Genehmigung des Herrschers, durch Erbschaft oder
durch Zuwendung des Eigentümers an einen Verwandten ersten Grades. Zudem ist ein
Immobilientransfer nur gültig, wenn er beim Grundbuchamt registriert wird.
http://docs.google.com/viewer?a=v&q=...3TIF8x6vmHR-Wg

S. 17